Aktuelle Infos zum Umgang mit dem Corona Virus


Um einen Schießbetrieb in der Saison 2021/22 zu ermöglichen, müssen sich der Schützenverein, sowie alle Besucher an die geltenden Schutzmaßnahmen halten. 
Diese gelten grundsätzlich für alle im Schützenheim stattfindenden Veranstaltungen. 

Gemäß der in Bayern geltenden Vierzehnten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)  sind derzeit folgende Zutrittsbeschränkungen zu beachten:

Ab 7-Tage- Inzidenz höher als 35 Anwendung von 3G (Genesen, Geimpft, Getestet)

- Einlass nur mit gültigem Impf- oder Testnachweis

- Ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), kann mitgebracht und im Schützenheim durchgeführt werden. Bereits vorgenommene Test von zuhause werden nicht akzeptiert.

- Maskenpflicht in allen Innenbereichen, solange man sich nicht am Schießstand oder am Sitzplatz befindet

- Einhaltung der geltenden Abstandsregeln